Heute für morgen.

Auf breiter Basis

Die Stiftungsversammlung ist das oberste Entscheidungsgremium der Stiftung. Die operative Arbeit des Tagesgeschäftes übernimmt der Vorstand in Abstimmung mit dem Stiftungsrat.

Sie besteht derzeit aus 32 Mitgliedern und trat erstmals am 13. Mai 2003 zusammen.

Zur Mitgliedschaft in der Stiftungsversammlung berechtigt sind alle Stifter/innen und Spender/innen, die der Stiftung innerhalb eines Kalenderjahres mindestens 1.500,- Euro zugewendet haben.

Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt jeweils drei Jahre. Die Stiftungsversammlung tagt mindestens einmal jährlich. Sie wählt den Stiftungsrat und berät die Stiftung in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.